Wenn Soldaten verweigern
Sieben Fragen und sieben Antworten für Soldaten, die nicht länger den Dienst mit der Waffe leisten wollen
photocase / cris dahmÜberschreite die Linie!
- Wann und wo stellt man den Antrag?
- Wer entscheidet über den Antrag?
- Wer hilft mir, wenn ich den Antrag stelle?
- Wie sieht so ein Antrag aus?
- Informiert das Kreiswehrersatzamt andere Stellen über den Antrag?
- Muss der/die Vorgesetzte informiert werden?
- Darf man auch im Ernstfall verweigern?
- Adressen von Rechtanwälten
photocase / cris dahmÜberschreite die Linie!
- Wann und wo stellt man den Antrag?
- Wer entscheidet über den Antrag?
- Wer hilft mir, wenn ich den Antrag stelle?
- Wie sieht so ein Antrag aus?
- Informiert das Kreiswehrersatzamt andere Stellen über den Antrag?
- Muss der/die Vorgesetzte informiert werden?
- Darf man auch im Ernstfall verweigern?
- Adressen von Rechtanwälten
Wann und wo stellt man den Antrag?
Der Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer (KDV) ist immer und ausnahmslos beim Kreiswehrersatzamt zu stellen. Die Truppe hat mit diesem Antrag formal nichts zu tun. Den Antrag in der Truppe zu stellen, verzögert das Verfahren nur unnötig.
Ein KDV-Antrag kann jederzeit gestellt werden, also auch noch nach dem Antritt des Wehrdienstes, nach der Grundausbildung oder nach vielen Jahren Dienstleistung. Der richtige Zeitpunkt ist der, an dem die Soldatin oder der Soldat merkt, dass sie oder er das Totschießen von Menschen nicht mehr mit dem eigenen Gewissen vereinbaren kann.
Geregelt ist alles im Kriegsdienstverweigerungsgesetz.
Wer entscheidet über den Antrag?
Die Kreiswehrersatzämter leiten die Kriegsdienstverweigerungsanträge zusammen mit den Personalakten an das Bundesamt für den Zivildienst weiter - und ab dem 1. Juli 2011 an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.
Dort wird über KDV-Anträge in einem rein schriftlichen Verfahren entschieden.
Wenn das Bundesamt Rückfragen an den Antragsteller hat, werden diese Fragen auf schriftlichem Wege übermittelt.
Wer hilft mir, wenn ich den Antrag stelle?
Wer sich über seine Gewissensgründe Klarheit verschaffen will, wer Fragen zum Verfahrensablauf hat oder wer ganz einfach Hilfe und Unterstützung braucht, kann Kontakt mit der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden aufnehmen.
Diese Beratungsstelle für Kriegsdienstverweigerer vermittelt auch KDV-Berater, die in Deiner Nähe sind. Dort gibt es natürlich auch Hilfe, wenn das Bundesamt eine Rückfrage hat oder der Kriegsdienstverweigerungsantrag abgelehnt wird. Aufgeben muss niemand.
Wie sieht so ein Antrag aus?
Ein Kriegsdienstverweigerungsantrag besteht aus dem Antrag selbst und zwei Anlagen. Der Antrag ist kurz und knapp und kann in etwa so aussehen:
Absenderangabe mit Personenkennziffer und Datum
An das Kreiswehrersatzamt …
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit verweigere ich den Kriegsdienst mit der Waffe unter Berufung auf Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes.
Mit freundlichen Grüßen (Unterschrift nicht vergessen !!!)
Beizufügen ist dem Antrag ein vollständiger tabellarischer Lebenslauf. Der Lebenslauf kann die Form haben, wie er auch für einen Bewerbung um eine Arbeitstelle geschrieben wird.
Und beizufügen ist auch eine ausführliche Darlegung der Beweggründe für die Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe, gegen das Totschießen von Menschen im Kriege. Darin ist darzulegen, warum zunächst der Wehrdienst angetreten wurde, an welchen Stellen dann die Zweifel an der Richtigkeit des eigenen Tuns aufgekommen sind und wie sich diese Zweifel zu der Entscheidung entwickelt haben, NEIN zu sagen zum Kriegsdienst mit der Waffe.
Informiert das Kreiswehrersatzamt andere Stellen über den Antrag?
Kommt drauf an, ob du freiwillig Wehrdienst leistest oder ob du Zeit- oder Berufssoldat bist.
Nein bei freiwillig Wehrdienstleistenden mit Dienstzeiten bis zu 23 Monaten. Hier leitet das Kreiswehrersatzamt die eingereichten Unterlagen nur an das Bundesamt für den Zivildienst weiter. Informiert wird sonst niemand. Die Truppe erfährt über den KDV-Antrag in der Regel erst, wenn der Anerkennungsbescheid vom Bundesamt dorthin übermittelt wird.
Ja bei Zeit- und BerufsoldatInnen. Hier muss das Kreiswehrersatzamt zwei Stellungnahmen anfordern, eine vom Disziplinarvorgesetzten und eine von der personalbearbeitenden Dienststelle. Mit dieser Anforderung erfährt der Vorgesetzte von der Antragstellung – aber nur bei Zeit- und BerufssoldatInnen.
Meist ist es deshalb sinnvoll, als Zeit- oder BerufssoldatIn das Gespräch mit den Vorgesetzten zu suchen. Das gilt auch dann, wenn man schon ab KDV-Antragstellung von der Bedienung der Waffe befreit werden möchte.
Muss der/die Vorgesetzte informiert werden?
Nein. Sie oder er hat zunächst nichts mit dem KDV-Antrag zu tun.
Wer aber ab KDV-Antragstellung vom Waffendienst freigestellt werden möchte, kann einen entsprechenden Antrag bei der/dem Vorgesetzten stellen.
Zeit- und BerufssoldatInnen sollten ebenfalls das Gespräch mit der/dem Disziplinarvorgesetzten suchen, da diese/r vom Kreiswehrersatzamt um einen Stellungnahme zu dem KDV-Antrag gebeten wird.
Darf man auch im Ernstfall verweigern?
Ja. Grundrechte gelten immer und überall.
... finden sich auf der Webseite der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft zur Betreuung der Kriegsdienstverweigerer.
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